Rechnungswesen
Warum wir als Steuerberaterkanzlei Colak so wichtig für Sie sind !
1. Kreditinstitute und andere Fremdkapitalgeber
Soweit das Unternehmen mit Fremdkapital arbeitet, verlangen Banken Handelsbilanzen und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Für die Kreditgewährung sind ersatzweise andere umfangreiche Unterlagen bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für die Erfüllung der Anforderungen nach § 18 KWG und nach dem Rating gemäß Basel II.
2. Öffentlichkeit
Kapitalgesellschaften müssen den handelsrechtlichen Jahresabschluss beim Handelsregister einreichen und dies im Bundesanzeiger bekannt machen. Der veröffentlichte Jahresabschluss informiert Anteilseigner, Gläubiger und die allgemeine Öffentlichkeit über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
3. Finanzamt
Das Finanzamt verlangt die periodische Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Unternehmer und vor allem Existenzgründer sollten stets über die Höhe der Umsatzsteuerzahlung informiert sein, um die notwendige Liquidität vorzuhalten.
Ist das Rechnungswesen nicht oder schlecht organisiert und werden Steuererklärungen dadurch nicht rechtzeitig abgegeben, drohen z. B. Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgeldandrohungen oder die Festsetzung der Steuerzahlung durch das Finanzamt mittels eines Schätzungsbescheids. Jedoch all dies nicht mit uns, da SIe bei uns professionell Betreut werden.
Erfolgsfaktoren
Nicht nur Unternehmensgründer, sondern auch etablierte kleine und mittelständische Unternehmen konzentrieren sich häufig fast nur auf das operative Geschäft. Das Rechnungswesen und die Buchführung werden als weniger wichtig und als störender Verwaltungsaufwand angesehen. Dies kann fatale Folgen haben, denn die Daten des Rechnungswesens haben intern wie extern
eine große Bedeutung.
Ein gut geführtes Rechnungswesen ist eine Grundlage für den unternehmerischen Erfolg. Wegen ihrer fundierten handels- und steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sind vor allem Steuerberater geeignet, ihre Mandanten bei der Organisation und der Einrichtung eines aussagefähigen Rechnungswesens zu beraten.
Wir richten das betriebliche Rechnungswesen speziell auf die individuellen Bedürfnisse eines
jeden Unternehmens aus. Mit unseren leistungsstarken EDV-Programmen sind wir in der Lage, zeitnah z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen bereitzustellen, insbesondere kurzfristige Erfolgsrechnungen, Offene-Posten-Auswertungen oder Summen- und Saldenlisten.
Risiken und Potenziale des Unternehmens können wir dadurch frühzeitig erkennen.
Darüber hinaus können wir auch als Kanzlei teilweise oder vollständig mit der Führung des Rechnungswesens und der damit verbundenen Bereitstellung von Kennzahlen, Auswertungen und Unterlagen übernehmen.
Denn Die Daten des internen Rechnungswesens sind zur Steuerung des Unternehmens nötig.
1. Kostenrechnung
Ein gut eingerichtetes Kostenrechnungssystem schützt das Unternehmen vor Kalkulationsfehlern und damit verbundenen Folgeschäden, wie beispielsweise Vertragsabschlüsse auf Basis von Fehlkalkulationen.
Wir richten bei Bedarf ein Kostenrechnungssystem für unsere Mandanten ein. Bestandteile der Kostenrechnung sind die Betriebsabrechung, mit der alle Kosten und ihre Verteilung auf die einzelnen Betriebsbereiche erfasst werden, und die Kalkulation. Aufgaben der Kostenrechnung sind die Erfassung, Verteilung und Zurechnung der Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen. Mit Hilfe der Kostenrechnung können
a) die voraussichtlich anfallenden Kosten ermittelt werden. Diese bilden die Grundlage für betriebliche Dispositionen und Entscheidungen.
b) die tatsächlich angefallenen Kosten mit den geplanten Kosten verglichen und Planabweichungen festgestellt werden. Hierdurch lassen sich Ursachen von Fehlleistungen aufdecken, die sowohl im Planungs als auch im Produktionsbereich liegen können. Auch die Finanzbuchführung als Instrument des externen Rechnungswesens kann zum Teil für Zwecke der Kostenrechnung herangezogen werden.
2. Finanzplanung und Investitionsanalyse
Liquidität ist die Voraussetzung dafür, den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Dabei kommt es auf die Abstimmung zwischen Ein- und Auszahlungen an. Neben dem Liquiditätserhalt hat die Finanzplanung zur Aufgabe, den Kapitalbedarf des Unternehmens zu ermitteln.
Sie ist von zentraler Bedeutung, da Investitionspläne und Rentabilitätsüberlegungen mit
der Kapitalaufbringung und der Liquiditätserhaltung in Einklang gebracht werden müssen.
Art und Zusammensetzung des Vermögens sowie die Dauer der Vermögensbindung werden mit der Investitionsanalyse untersucht. Die Geschwindigkeit, mit der Vermögensteile umgesetzt und in Liquidität verwandelt werden, ist für den Kapitalbedarf und damit für die finanzielle Stabilität des Unternehmens entscheidend.
3. Zielvorgaben und Controlling
Zielvorgaben werden von der Unternehmensleitung häufig in Form von Kennzahlen oder in prozentualen Veränderungen, z. B. des Umsatzes, vorgegeben. Um feststellen zu können, ob die Unternehmensentwicklung den Zielvorgaben folgt (Controlling), müssen monatlich aktuelle Daten zur Unternehmensentwicklung wie z. B. die betriebswirtschaftliche Auswertung vorliegen. So können Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und die Auswirkungen einzelner Maßnahmen
auf die Entwicklung des Unternehmens analysiert werden.
Quelle: http://www.stbk-duesseldorf.de/modbfile.php?g=datenobjekt~284~ID~downloadindb~downloadindbdateiname~~magicobjectslive