Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge
Auch der erfolgreichste Unternehmer wird sich eines Tages aus der Geschäftsführung zurückziehen müssen. Der Wechsel an der Spitze des Unternehmens sollte deshalb frühzeitig und vorausschauend geplant werden. Hierzu zählen die folgenden Schritte:
• Benennung der Übergabeziele,
• Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle,
• Auswahl des Nachfolgers,
• Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung,
• Ggf. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften,
• Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers, künftige Rolle des Altinhabers, Austrittszeitpunkt des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen des Nachfolgers und des Altinhabers),
• Due Diligence Prüfung (sorgfältige Analyse des Unternehmens durch den Käufer) und Ermittlung des Unternehmenswertes.
Eine kompetente Beratung durch unsere Kanzlei ist die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Besser frühzeitig planen als später unter Umständen fehlerhaft entscheiden!
Wir als Steuerberaterkanzlei Colak beraten unsere Mandanten in den wichtigen Fragen der Zahlungsmodalitäten und der damit verbundenen steuer- und erbrechtlichen Optimierung für Altinhaber und Nachfolger.
Unternehmensbewertung
Zur Bestimmung des Kaufpreises ist eine Unternehmensbewertung unerlässlich. Gerade diese führt aber häufig zu Differenzen zwischen Altinhaber und Nachfolger.
Denn: Einen absolut richtigen Unternehmenswert gibt es wegen der unterschiedlichen Methoden und Interessen nicht. Die wichtigsten Ansätze sind die Ertragswertmethode, die Discounted-Cash-Flow-Methode und das Substanzwertverfahren.
Aufgrund ihrer fundierten betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sind Steuerberater besonders geeignet, diese verantwortungsvolle Bewertungsaufgabe zu übernehmen.
Mögliche Übergangsmodelle
Bei der Auswahl eines geeigneten Übergabemodells stehen die individuellen Übergabeziele und die persönliche Situation des Mandanten im Mittelpunkt. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit einer geeigneten Nachfolge werden die folgenden Möglichkeiten geprüft:
1. Familiennachfolge
Bei der Familiennachfolge muss die Aufteilung zwischen den erbberechtigten Personen genau geregelt sein. Hierfür ist eine Bewertung der Erbgüter erforderlich, wobei die unterschiedlichen Risiken, z. B. eines Unternehmens, einer Immobilie, eines Aktienpakets oder eines ausgezahlten Vermögens, in die Bewertung Eingang finden müssen. Die steuerlich unterschiedliche Behandlung der Erbgüter ist ebenfalls zu berücksichtigen.
2. Nachfolge durch einen externen Dritten und Eigentum am Unternehmen
Fehlt ein geeigneter Familiennachfolger, soll aber das Unternehmen im Eigentum der Familie bleiben, kommen die Einsetzung einer Fremdgeschäftsführung oder die Verpachtung des Betriebs in Betracht.
Fehlt ein geeigneter Familiennachfolger, soll aber das Unternehmen im Eigentum der Familie bleiben, kommen die Einsetzung einer Fremdgeschäftsführung oder die Verpachtung des Betriebs in Betracht.
3. Unternehmensverkauf
Für die Bestimmung des Kaufpreises ist eine Unternehmensbewertung notwendig. Der potenzielle Käufer wird sich von der Qualität des Unternehmens im Rahmen einer Due Diligence Prüfung überzeugen.
Für die Bestimmung des Kaufpreises ist eine Unternehmensbewertung notwendig. Der potenzielle Käufer wird sich von der Qualität des Unternehmens im Rahmen einer Due Diligence Prüfung überzeugen.
Einrichtung eines Beirates
Die Nachfolgeregelung kann die Einsetzung eines Beirats vorsehen. In Kapitalgesellschaften lässt sich dieser unter bestimmten Voraussetzungen als Aufsichtsrat ausgestalten. Die Einrichtung eines Beirats kann im Interesse des Erhalts des Unternehmens stehen und empfiehlt sich immer dann, wenn
• der Altinhaber zunächst noch einen gewissen Einfluss behalten will oder
• der Geschäftsverlauf nach der Übergabe noch überwacht werden soll oder
• wesentliche Kompetenzen noch nicht vollständig auf den Nachfolger übertragen werden sollen.
In Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte können dem Beirat z. B. die folgenden Kompetenzen übertragen werden:
• Der Beirat muss bei weitreichenden Entscheidungen von dem neuen Inhaber angehört werden.
• Der Beirat kann in besonderen Fällen auf den Geschäftsbetrieb einwirken.
• Der Beirat kann bei Konflikten, z. B. bei unterschiedlicher Bewertung einzelner Sachfragen durch den Altinhaber und den Nachfolger, als Schiedsstelle fungieren.
Dem Beirat sollten nur Personen angehören, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und mit der Entwicklung des Unternehmens langjährig vertraut sind. Wir kennen unseren Mandanten durch die meist langjährige Beziehung zu seinem Unternehmen genau und sind daher für eine Tätigkeit als Beirat besonders geeignet!
Zahlungsmodalitäten
Bei der Weitergabe an Familienangehörige und beim Unternehmensverkauf werden die verschiedenen Zahlungsmodalitäten geprüft. Die Auswahl der Zahlweise erfolgt unabhängig von dem Übergabemodell, ist mit diesem jedoch genauso wie die Unternehmenswertbestimmung eng verzahnt. Bei der Familiennachfolge werden häufig wiederkehrende Leistungen vereinbart, die der Alterssicherung des Altinhabers dienen. Die Zahlungsmodalitäten können wie folgt ausgestaltet sein:
• Einmalzahlung
• Rentenzahlung
• Ratenzahlung
• Dauernde Last
Quelle: http://www.stbk-duesseldorf.de/modbfile.php?g=datenobjekt~282~ID~downloadindb~downloadindbdateiname~~magicobjectslive